Belehrung nach § 18 Batteriegesetz (BattG)
Informationspflicht gemäß Batteriegesetz (BattG)
Achten Sie darauf, dass Sie Ihre alten Batterien/Akkus, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt,
an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben.
Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen
das Batteriegesetz. Die Abgabe ist für Sie kostenlos.
Gerne können Sie auch die bei uns erworbenen Batterien/Akkus nach dem Gebrauch an uns
unentgeltlich zurückgeben. Die Rücksendung der Batterien/Akkus an uns muss in jedem Fall
ausreichend frankiert erfolgen.
SchwarzTEC GmbH
Im Tal 6
79877 Rötenbach - Friedenweiler
E-Mail:
schwarz@schwarztec.info
Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symboleiner durchgekreuzten
Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet. Desweiteren befindet sich unter dem Symbol
der durchgekreuzten Mülltonne, die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe.
Beispiele hierfür sind: (Pb) Blei, (Cd) Cadmium, (Hg) Quecksilber:
Sie haben die Möglichkeit, diese Information auch nochmals in den Begleitpapieren
der Warenlieferung oder in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Herstellers nachzulesen.
Weitere detaillierte Hinweise zur Batterieverordnung erhalten Sie beim Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (www.bmu.de/abfallwirtschaft).
Telefon:
07654 - 8080959
Telefax: 07654 - 8080957
Rücksendungen von Batterien/Akkus sind zu richten an:
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:30 - 12:00 Uhr und
13:00 - 15:30 Uhr
Wir würden uns freuen
Sie in unserem Büro
in Rötenbach-Friedenweiler
begrüßen zu dürfen.