AGB
Allgmeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Unsere Angebote sind stets freibleibend, 30 Tage lang gültig und sind solange nicht´s anderes
schriftlich abegemacht, immer kostenlos. Der Abschluss eines Betreuungsvertrages bzw. einer
Auftragserteilung erfolgt allein auf Basis dieser AGB und unseres Angebotes.
Die Gültigkeit unserer AGB erkennt der Auftraggeber durch seine Unterschrift an. Andere Bedingungen
oder AGB, sind schriftlich festzuhalten und durch beide Vertragsparteien zu unterschreiben!
Rechte und Pflichten
Beide Vertragspartner verpflichten sich, alle Rechte und Pflichten, welche sich aus einer gemeinsamen
Geschäftsbeziehung ergeben, auf eventuelle Rechtsnachfolger (z.B. Erben, Zwangsverwalter etc.)
zu übertragen.
Arbeitsleistungen
Wir verpflichten uns, sämtliche im jeweiligen Vertrag oder des Auftrages genannten Leistungen
ordentlich, gewissenhaft, zügig und zuverlässig durchzuführen. Abweichungen von den Leistungen
sind zulässig, solange der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang und -standard gewahrt bleibt.
Bei von uns nicht zu verantwortenden Erschwernissen sind wir berechtigt, Aufschläge zu verlangen.
Um eine termingerechte Durchführung der Arbeiten zu gewährleisten, ist der Auftraggeber
verpflichtet, uns den geplanten Zeitpunkt des Arbeitsbeginns rechtzeitig mitzuteilen.
Können wir vereinbarte Termine aus Gründen, welche wir nicht zu verantworten haben,
nicht einhalten, so sind wir berechtigt, die Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen.
Weiterhin sind wir berechtigt, auch Teilleistungen zu erbringen, sofern sie für den Auftraggeber
von Interesse sind.
Sämtliche Leistungen können nur während der normalen Arbeitsstunden an Werktagen erbracht
werden.
Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns bei Bedarf kaltes/warmes Wasser und Strom für den Betrieb
von Maschinen in dem erforderlichen Umfang zur Durchführung der Arbeiten ohne Berechnung zur
Verfügung zu stellen.
Reklamationen/Beanstandungen
Reklamationen sind uns unverzüglich nach Durchführung unserer Leistungen mündlich mitzuteilen,
um damit eine sofortige objektive Feststellung der Beanstandungen zu garantieren. Zusätzlich hat uns
der Auftraggeber diese Beanstandungen bzw. Reklamationen schriftlich (formlos) zu übergeben.
Bei einer rechtzeitig und ordnungsgemäß gerügten Beanstandung ist die Firma SchwarzTEC GmbH
zur Nacharbeit berechtigt und verpflichtet. Der Auftraggeber ist nur dann zu Rechnungskürzungen
berechtigt, wenn wir die Gründe anerkannt haben und unsere Nacharbeit nicht zur Beseitigung der
gerügten Beanstandungen geführt hat.
Vergütung
Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Unsere Abrechnungen erfolgen, soweit ein Stundenlohn vereinbart wurde, stets im fairen
¼-Stunden-Takt. An- und Rückfahrtzeiten werden als Arbeitzeit berechnet.
Es wird für das Fahrzeug eine Fahrtkostenpauschale berechnet, diese je nach entfernung in 5 Zonen
unterteilt ist. Unsere Rechnungen sind jeweils ab Rechnungsdatum innerhalb von 10 Tage ohne
Abzug fällig. Kleinbeträge bis zu 100,00 EUR werden gegen Quittung in Bar kassiert.
Zur Aufrechnung oder Einbehaltung der Rechnungssumme ist der Auftraggeber nur dann berechtigt,
wenn der Gegenanspruch rechtskräftig tituliert ist oder durch die Firma SchwarzTEC GmbH
anerkannt wurde. Kommt der Auftraggeber mit der Bezahlung der Vergütung in Verzug, so sind
wir berechtigt, ab dem Fälligkeitstag Verzugszinsen zu berechnen.
Preisanpassungsklausel
Entstehen uns höhere Kosten als vertraglich vereinbart, so sind wir berechtigt, eine Anpassung
der vereinbarten Vergütung zu fordern.
Haftung
Die Firma SchwarzTEC GmbH haftet für Schäden, die von ihr bzw. ihren Mitarbeitern bei der
Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen und schuldhaft verursacht wurden.
Eine Haftung für Schäden, die durch Mängel oder durch Betriebsstörungen am Objekt oder Schäden,
die aufgrund behördlicher Eingriffe, Streiks, Aussperrung, Umwelteinflüssen oder Naturkatastrophen
entstanden sind, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden, welche durch strafbare
Handlungen von unseren Mitarbeitern verursacht wurden. Bei Qualitätsmängel der gelieferten
Materialien beschränkt sich die Gewährleistung auf eine Ersatzlieferung. Mit Ablauf des
Betreuungsvertrages oder der Beendigung der Einzelleistungen endet auch unsere Gewährleistungs-
und Haftungsverpflichtung.
Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden,
berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im übrigen behält sich
der Betreiber jederzeitige Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Gerichtsstand und Anwendbares Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz der Firma SchwarzTEC GmbH. Das Rechtsverhältnis untersteht dem
deutschen Recht.
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:30 - 12:00 Uhr und
13:00 - 15:30 Uhr
Wir würden uns freuen
Sie in unserem Büro
in Rötenbach-Friedenweiler
begrüßen zu dürfen.